Carports

für das vierrädrige
Familienmitglied

Ihr Auto wird seinen neuen Parkplatz lieben.

Ihr Auto möchte nachts nicht mehr im Regen übernachten?

Dann haben wir die individuell passende Lösung für Sie!

Mit über 40 Jahren Erfahrung im Stahlbau sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn es um Ihr neues Carport geht.

Für das Gestell stehen Ihnen viele Designvarianten zur Auswahl. Beim Dach können Sie frei aus Glas oder Blech auswählen. Auch eine spätere Dachbegrünung ist hier möglich.

Auf Wunsch können auch die Seiten des Carports geschlossen und Stauräume integriert werden.

 

Jetzt anfragen

Fragen rund um das Thema Carports:

Ist ein Carport in Bayern genehmigungspflichtig?

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO sind Garagen und Carports bis zu einer Fläche von 50m² in Baugebieten genehmigungsfrei. Maximal dürfen jedoch 9 Meter direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut werden. Bei einer grenznahen Bebauung sind es max. 15 Meter.

Trotz der Vorgaben der bayerischen Bauordnung ist auf die Bebauungspläne in Ihrem jeweiligen Wohngebiet zu achten. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde /Bauamt.

Wie groß sollte ein Carport sein?

Nach der Garagenverordnung der Bundesländer sollte ein PKW Stellplatz mindestens 5,0m in der Länge, 2,3m in der Breite und 2,0m in der Höhe aufweisen. Im Alltag sind allerdings meistens 6,0m in der Länge und min. 2,8m in der Breite erwünscht, um Fahrzeugtüren problemlos öffnen zu können.

Für ein Doppelcarport empfehlen wir daher eine Grundfläche von 6 x 6 Metern bzw. 36m². So ist ein bequemes Einsteigen bzw. Beladen problemlos möglich.

Welche Dacheindeckungen gibt es?

Für unsere Carports erhalten Sie die nachfolgenden Dacheindeckungen:

Achten Sie bitte auch bei der Dacheindeckung auf die Vorgaben in Ihrem Bebaaungsplan. Manche Gemeinde / Stätte haben hier bestimmte Vorgaben, wie z.B. die Pflicht zur Dachbegrünung für Carports.